Dein Führerschein wartet
schon auf Dich!
Du willst endlich selbst hinters Steuer oder auf dein eigenes Bike steigen? Bei uns lernst du alles, was du dafür brauchst – ohne Umwege, aber mit viel Praxis und Erfahrung. Ob Auto oder Motorrad, wir bringen dich sicher durch die Prüfung und sorgen dafür, dass du dich auf der Straße wohlfühlst. Starte jetzt und werde mobil!
Wichtig: um euch bestmöglich auf die theoretische und praktische Prüfung vorbereiten zu können sind ausreichende Deutschkenntnisse (Sprachlevel B2) erforderlich!


Autoführerschein
Du willst nicht mehr auf Bus, Bahn oder Mitfahrgelegenheiten angewiesen sein? Dann wird es Zeit für Deinen Autoführerschein! Wir zeigen Dir, wie Du sicher und souverän durch den Straßenverkehr kommst – ohne Stress, aber mit viel Praxis. Egal, ob Stadtverkehr, Landstraße oder Autobahn: Bei uns lernst Du, worauf es wirklich ankommt.
Melde Dich jetzt an und starte Deinen Weg zum Führerschein!

B
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Oder 17 Jahre bei begleitendem Fahren (BF17)
- Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge (außer Klassen A1, A2 und A) bis 3.500 kg zG
- Für maximal 8 Personen ausgelegt (plus Fahrer)
- Anhänger:
- Bis 750 kg zG
- Über 750 kg zG, wenn die Kombination max. 3.500 kg zG nicht überschreitet
- Die Klassen AM und L werden mit erteilt
- Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden á 45 Minuten Überlandschulung
- 4 Fahrstunden á 45 Minuten auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden á 45 Minuten bei Dämmerung / Dunkelheit

BE (großer Anhänger)
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren (BF17)
- Vorbesitz Klasse B
- Was darf gefahren werden:
- Kombinationen aus Kfz bis 3.500 kg zG und Anhänger bis 3.500 kg zG
- Ausbildungsumfang:
- Nur praktische Ausbildung und Prüfung
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) Überlandschulung
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) Autobahnfahrt
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit


A
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 24 Jahre
- 20 Jahre bei Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren
- Was darf gefahren werden:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) ohne jegliche Beschränkung
- Dreirädrige Kfz (Trikes) mit mehr als 15 kW Leistung (ab Mindestalter 21 Jahre)
- Die Klassen AM, A1 und A2 werden mit erteilt
- Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Doppelstunden)
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Vorbesitz Klasse A1 oder A2 unter zwei Jahre:
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- oder Landstraßen
- 2 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren:
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- keine Sonderfahrten

A1
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 16 Jahre
- Was darf gefahren werden:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit max. 125 ccm Hubraum und höchstens 11 kW Leistung
- Das Verhältnis von Leistung/Gewicht darf max. 0,1 kW/kg betragen
- Dreirädrige Kfz (Trikes) mit mehr als 45 km/h und max. 15 kW Leistung
- Die Klasse AM wird mit erteilt
- Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A2
- Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit

A2
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Was darf gefahren werden:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit max. 35 kW Leistung, die nicht von einem Kraftrad mit über 70 kW Leistung abgeleitet sind
- Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf max. 0,2 kW/kg betragen
- Die Klassen AM und A1 werden miterteilt
- Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A
- Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A1
- Vorbesitz Klasse A1 unter 2 Jahre:
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- oder Landstraßen
- 2 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Vorbesitz Klasse A1 seit mind. 2 Jahren:
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- Keine Sonderfahrten

AM
- Voraussetzungen:
- Mindestalter 15 Jahre
- Was darf gefahren werden:
- Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit max. 50 ccm Hubraum, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von max. 45 km/h und 4 kW maximaler Leistung
- Dreirädrige Kleinkrafträder mit max. 50 ccm Hubraum (Fremdzündungsmotor), max. 500 ccm Hubraum (Selbstzündungsmotor), einer bbH von max. 45 km/h und max. 4 kW Leistung. Das Fahrzeug darf nicht mehr als 2 Sitzplätze und eine Leermasse von max. 270 kg haben
- Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit max. 50 ccm Hubraum (Fremdzündungsmotor), max. 500 ccm Hubraum (Selbstzündungsmotor) und einer bbH von max. 45 km/h. Die maximale Leistung liegt bei 6 kW, bei Straßen-Quads jedoch nur bei 4 kW. Das Fahrzeug darf nicht mehr als 2 Sitzplätze und eine Leermasse von max. 425 kg haben
- Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- Keine Sonderfahrten

Motorradführerschein
Du träumst davon, den Asphalt unter Dir zu spüren und den Fahrtwind zu genießen? Mit deinem Motorradführerschein wird genau das Realität! Wir bringen Dir alles bei, was Du für sicheres und souveränes Fahren brauchst – von der ersten Kurve bis zur freien Fahrt. Egal, ob Du Anfänger bist oder schon Erfahrung hast, wir bereiten Dich perfekt auf die Straße vor.
Jetzt anmelden und Deine Motorradausbildung starten!

Autoführerschein
Du willst nicht mehr auf Bus, Bahn oder Mitfahrgelegenheiten angewiesen sein? Dann wird es Zeit für Deinen Autoführerschein! Wir zeigen Dir, wie Du sicher und souverän durch den Straßenverkehr kommst – ohne Stress, aber mit viel Praxis. Egal, ob Stadtverkehr, Landstraße oder Autobahn: Bei uns lernst Du, worauf es wirklich ankommt.
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B
- Mindestalter 18 bzw. 17 Jahre bei begleitenden Fahren (BF17)
Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge bis 3500 kg zGM
- 8 Personen plus Fahrer
- Anhänger bis 750 kg oder
- Anhänger über 750 kg bis 3.500 kg zGM der Kombination
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden Überlandschulung
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Stunden bei Dämmerung / Dunkelheit

BE
- Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleiteten Fahren (BF17)
- Vorbesitz Klasse B
Was darf gefahren werden:
- Kombinationen aus Kfz bis 3.500 kg zGM und Anhänger bis 3.500 kg zGM
Ausbildungsumfang:
- Nur praktische Ausbildung und Prüfung
- 3 Fahrstunden Überlandschulung
- 1 Fahrstunde Autobahnfahrt
- 1 Fahrstunde bei Dämmerung / Dunkelheit


Motorradführerschein
Du träumst davon, den Asphalt unter Dir zu spüren und den Fahrtwind zu genießen? Mit deinem Motorradführerschein wird genau das Realität! Wir bringen Dir alles bei, was Du für sicheres und souveränes Fahren brauchst – von der ersten Kurve bis zur freien Fahrt. Egal, ob Du Anfänger bist oder schon Erfahrung hast, wir bereiten Dich perfekt auf die Straße vor.
Jetzt anmelden und Deine Motorradausbildung starten!

A
- Mindestalter 24 Jahre
- 20 Jahre bei Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren
Was darf gefahren werden:
- Zweirädrige Kfz ohne jegliche Beschränkung
- Die Klassen AM, A1 und A2 werden mit erteilt
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Stunden)
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Vorbesitz Klasse A1 oder A2 unter zwei Jahre:
- 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen
- 2 Fahrstunden auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde bei Dämmerung / Dunkelheit
Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren:
- keine Sonderfahrten

A1
- Mindestalter 16 Jahre
Was darf gefahren werden:
- Krafträder mit max. 125 ccm Hubraum und höchstens 11 kW Leistung
- Das Verhältnis von Leistung/Gewicht darf max. 0,1 kw/kg betragen
- Dreirädrige Kfz mit mehr als 45 km/h und max. 15 kW Leistung
- Die Klasse AM wird mit erteilt
- Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A2
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit

A2
- Mindestalter 18 Jahre
Was darf gefahren werden:
- Zweirädrige Kfz mit max. 35 kW Leistung die nicht von einem Kraftrad mit über 70 kW Leistung abgeleitet sind
- Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf max. 0,2 kw/kg betragen
- Die Klassen AM und A1 werden miterteilt
- Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A1
Vorbesitz Klasse A1 unter 2 Jahre:
- 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen
- 2 Fahrstunden auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde bei Dämmerung / Dunkelheit
Vorbesitz Klasse A1 seit mind. 2 Jahren:
- Keine Sonderfahrten, es werden nur Übungsstunden absolviert

AM
- Mindestalter 15 Jahre
Was darf gefahren werden:
- Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit max. 50 ccm Hubraum, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von max. 45 km/h und 4 kW. maximaler Leistung
- Dreirädrige Kleinkrafträder mit max. 50 ccm Hubraum (Fremdzündungsmotor), max. 500 ccm Hubraum (Selbstzündungsmotor), einer bbH von max. 45 km/h und max. 4 kW Leistung. Das Fahrzeug darf nicht mehr als 2 Sitzplätze und eine Leermasse von max. 270 kg haben
- Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit max. 50 ccm Hubraum (Fremdzündungsmotor), max. 500 ccm Hubraum (Selbstzündungsmotor) und einer bbH von max. 45 km/h. Die maximale Leistung liegt bei 6 kW, bei Straßen-Quads jedoch nur bei 4 kW. Das Fahrzeug darf nicht mehr als 2 Sitzplätze und eine Leermasse von max. 425 kg haben.
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- Keine Sonderfahrten
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